VW ID.3 NEO Privatleasing


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Der neue ID.3 Neo

125 kW (170 PS) 1-Gang-Automatik

Kraftstoffverbrauch (WLTP): Energieverbrauch kombiniert: 14,0 kWh/100km. CO2-Emission kombiniert: 0 g/km. CO2-Klasse A.3

Details:

Batterie: 50 kWh 
Reichweite: 417 km 


Ausstattung

  • Lackierung: Mondsteingrau
  • 4 Stahlräder 7,5 J x 18
  • Spurhalteassistent
  • LED-Scheinwerfer
  • App-Connect für Apple CarPlay und Android Auto

Privatleasing-Angebot

Fahrzeugpreis ab Werk (inkl. MwSt.): 33.995,00 € 
Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
Vertragslaufzeit: 48 Monate
Sonderzahlung (ohne Förderung): 1.499,- €
Sonderzahlung (mit Förderung): 6.000,- € 1

Leasingrate mit Förderung: 189,– € 1
Leasingrate ohne Förderung: 289,– €
Volkswagen Code: VCYLQVKH
Angebot endet in:

1Die beworbene Leasingrate berücksichtigt eine kalkulatorische Sonderzahlung von 6.000 Euro. Diese ist vom Kunden zunächst vorzustrecken. Die Rückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern setzt eine erfolgreiche Beantragung und Bewilligung der staatlichen Förderung voraus. Die Förderhöhe richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen sowie der individuellen Antragsberechtigung und kann bis zu 6.000 Euro betragen.

Änderungen, Irrtümer & Zwischenverkauf vorbehalten.

Alle Werte inkl. gesetzlich geltender MwSt. inkl. Überführung inkl. Zulassung.

Die genannten Angebote sind Leasingbeispiele für bestellbare Neuwagen. Die Fahrzeuge sind in Ausstattung und Motorisierung individuell konfigurierbar. Ebenfalls kann die Leasingdauer und jährliche Laufleistung angepasst werden. Wir beraten Sie gerne. Abbildung zeigt Sonderausstattung

Informationen über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des neuen Pkw

Marke: VOLKSWAGEN, VW Handelsbezeichnung: ID.3 NEO 125kW
Antriebsart: Elektromotor
Kraftstoff: Strom anderer Energieträger: entfällt
Energieverbrauch (kombiniert): 14,0 kWh/100 km
CO2-Emissionen (kombiniert): 0 g/km 1)
Elektrische Reichweite: 417 km
CO2-Klasse
Auf Grundlage der CO2-Emissionen (kombiniert)
CO2-Effizienzklassen A B C D E F G A
Weitere Angaben:
Stromverbrauch kombiniert 14,0 kWh/100 km
• Innenstadt 9,9 kWh/100 km
• Stadtrand 10,8 kWh/100 km
• Landstraße 12,6 kWh/100 km
• Autobahn 18,7 kWh/100 km
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 655,20 EUR/Jahr
(Strompreis: 31,20 ct/kWh Jahresdurchschnitt (2024))
Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr) 2)
• bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 127,00 EUR/t: 0,00 EUR
• bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 60,00 EUR/t: 0,00 EUR
• bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 200,00 EUR/t: 0,00 EUR
Kraftfahrzeugsteuer: befristet steuerbefreit3)

Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2- Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier aufrufbar: www.dat.de/co2/ .
1) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
2) Aufgrund der CO2-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO2-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei angenommenen CO2-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO2-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO2-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
3) Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeuges in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2030 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2035. .

erstellt am: 17.04.2026

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